DÖKTAŞ DÖKÜMCÜLÜK TİCARET VE SANAYİ A.Ş.
RICHTLINIE ÜBER ETHISCHE GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN
DÖKTAŞ DÖKÜMCÜLÜK TİCARET VE SANAYİ A.Ş.
RICHTLINIE ÜBER ETHISCHE GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN
Die ethischen Grundsätze enthalten sämtliche Grundsätze und Verhaltensregeln zur Arbeitsordnung, die durch unsere Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einzuhalten sind. Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, den Rahmen der einzuhaltenden Grundsätze zu bestimmen und allen Arten von Streitigkeiten und Interessenkonflikten vorzubeugen, die zwischen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden und unserem Unternehmen entstehen können.
Unsere ethischen Grundsätze erläutern unsere Pflicht zur Einhaltung allgemein anerkannter Praktiken, Gesetze und Vorschriften. Sie bilden unsere Erwartungen und Standards, die als Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen und Abwicklungen dienen.
Alle unsere Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Aktionären und anderen Interessengruppen auf der Grundlage dieser allgemeinen Grundsätze vorzugehen. Alle Mitarbeiter, einschließlich der Vorstand und alle Führungskräfte, sind zur Einhaltung dieser ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln verpflichtet.
Alle Führungskräfte und Mitarbeiter unseres Unternehmens haben ihren eigenen Teil dazu beizutragen, durch die strenge Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Grundsätze in allen ihren Beziehungen und Geschäften den Ruf unseres Unternehmens und seiner Aktionäre stets auf höchstem Niveau zu halten. Alle unsere Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, in Situationen und unter Umständen, die durch dieses Regelwerk nicht abgedeckt sind, auf Grundlage höchster Sorgfalt und Loyalität zu handeln.
DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN
Definitionen und Abkürzungen in diesem Abschnitt sind wie folgt:
3.1. Unternehmen: Döktaş Dökümcülük Ticaret ve Sanayi A.Ş.
3.2. Unternehmensleitung: Vorstandsvorsitzender und Leiter der Produktions- und Technologiegruppe
3.3. Ethik-Ausschuss des Unternehmens: Der Ausschuss, der gebildet wurde unter Beteiligung des Leiters der Produktions- und Technologiegruppe, den Direktoren und der Leiter der Personalwirtschaftsabteilungen.
3.4. Mitarbeiter: Mitarbeiter des Unternehmens
3.5. Dienstleister: Das Personal des Unternehmens (Lieferanten, Subunternehmer usw.); von dem
das Unternehmen Dienstleistungen erhält und / oder an welches das Unternehmen Dienstleistungen
erbringt.
4.1. Vorstand der Gesellschaft:
Die ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln wurden durch den Verwaltungsrat verabschiedet und in Kraft gesetzt. Der Verwaltungsrat ist bei Verstößen gegen diese Richtlinien für die Festlegung der Melde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen sowie die Oberaufsicht verantwortlich.
4.2. Unternehmensleitung:
Das Unternehmen ist für die endgültige Genehmigung und Durchsetzung der Entscheidungen des Ethik-Ausschusses des Unternehmens verantwortlich.
4.3. Ethik-Ausschuss des Unternehmens:
Der Ethik-Ausschuss des Unternehmens ist verantwortlich für die Ausführung und die Umsetzung der ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln.
4.3. Personalwirtschaftsabteilung
Die Personalwirtschaftsabteilung ist für die Erstellung, die Entwicklung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich. Die Abteilungsleitung bewertet bei Bedarf diese Richtlinie hinsichtlich ihrer Aktualität und ihres Entwicklungsbedarfs und gibt nach Einholung einer Stellungnahme des Ethikausschusses des Unternehmens Empfehlungen an die Geschäftsleitung.
4.4. Mitarbeiter:
– Die Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Unternehmensrichtlinien, Vorschriften und Verfahren,
– und zur Arbeitsleistung entsprechend der geltenden Gesetzgebung verpflichtet.
5.1. Beziehungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern
AUSSENBEZIEHUNGEN DES UNTERNEHMENS
6.1. Beziehungen mit Aktionären
6.3 Beziehungen zu Wettbewerbern
6.4 Kundenbeziehung
6.5. Umwelt und soziale Verantwortung
8.1. Rechte an geistigem Eigentum
8.2. Informationsmanagement
8.3. Anlagenmanagement
Mitarbeiter sind im Falle eventueller Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Umständen zum Schutz von Kollegen, Werk und Verwaltungseinrichtungen verpflichtet. In solchen Fällen wird die Geschäftskontinuität sichergestellt und das Notfall-Krisenmanagement unterstützt.
8.5. Vertraulichkeit
8.6. Vermeidung von Interessenkonflikten
Mitarbeiter des Unternehmens verschaffen sich, ihren Angehörigen, Freunden oder Dritten oder Organisationen, zu welchen sie eine Beziehung pflegen, keine ungerechtfertigten Vorteile, indem sie von ihren Pflichten unangemessen Gebrauch machen.
8.7. Zu Gunsten von sich selbst oder Angehörigen keine Handlungen durchführen
Für den Fall, dass ein Angehöriger ersten Grades in einem Unternehmen arbeitet, mit dem das Unternehmen in Geschäftsbeziehung steht, oder für den Fall, dass bekannt ist, dass der
8.8 Das Annehmen und Vergeben von Geschenken
8.9. Geschäfte von Ausgeschiedenen mit dem Unternehmen
Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen beendet wurde, dürfen ausschließlich mit Zustimmung der Geschäftsleitung des Unternehmens eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen aufnehmen. In Geschäftsbeziehungen dieser Art ist die Einhaltung ethischer Grundsätze von enormer Bedeutung.
8.10. Insiderhandel
Es ist Mitarbeitern strengst untersagt, durch die Verwendung vertraulicher Informationen des Unternehmens oder die Übermittlung dieser Informationen an Drittpersonen einschließlich des Handels an Börsen irgendwelches kommerzielles Interesse zu erlangen oder einen solchen Versuch zu wagen.
11.1. Meldepflicht bei Verstößen
11.2. Disziplinarische Praxis
Bei einer Verletzung der ethischen Regeln