DÖKTAŞ DÖKÜMCÜLÜK TİCARET VE SANAYİ A.Ş.

RICHTLINIE ÜBER ETHISCHE GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN

  1. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH

Die ethischen Grundsätze enthalten sämtliche Grundsätze und Verhaltensregeln zur Arbeitsordnung, die durch unsere Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einzuhalten sind. Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, den Rahmen der einzuhaltenden Grundsätze zu bestimmen und allen Arten von Streitigkeiten und Interessenkonflikten vorzubeugen, die zwischen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden und unserem Unternehmen entstehen können.

Unsere ethischen Grundsätze erläutern unsere Pflicht zur Einhaltung allgemein anerkannter Praktiken, Gesetze und Vorschriften. Sie bilden unsere Erwartungen und Standards, die als Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen und Abwicklungen dienen.

Alle unsere Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Aktionären und anderen Interessengruppen auf der Grundlage dieser allgemeinen Grundsätze vorzugehen. Alle Mitarbeiter, einschließlich der Vorstand und alle Führungskräfte, sind zur Einhaltung dieser ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln verpflichtet.

  1. GRUNDPRINZIPIEN

Alle Führungskräfte und Mitarbeiter unseres Unternehmens haben ihren eigenen Teil dazu beizutragen, durch die strenge Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Grundsätze in allen ihren Beziehungen und Geschäften den Ruf unseres Unternehmens und seiner Aktionäre stets auf höchstem Niveau zu halten. Alle unsere Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, in Situationen und unter Umständen, die durch dieses Regelwerk nicht abgedeckt sind, auf Grundlage höchster Sorgfalt und Loyalität zu handeln.

DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN

             Definitionen und Abkürzungen in diesem Abschnitt sind wie folgt:

3.1.          Unternehmen: Döktaş Dökümcülük Ticaret ve Sanayi A.Ş.

3.2.  Unternehmensleitung: Vorstandsvorsitzender und Leiter der Produktions- und Technologiegruppe

3.3.              Ethik-Ausschuss des Unternehmens: Der Ausschuss, der gebildet wurde unter Beteiligung des Leiters der Produktions- und Technologiegruppe, den Direktoren und der Leiter der Personalwirtschaftsabteilungen.

3.4.      Mitarbeiter: Mitarbeiter des Unternehmens

3.5.       Dienstleister: Das Personal des Unternehmens (Lieferanten, Subunternehmer usw.); von dem

das Unternehmen Dienstleistungen erhält und / oder an welches das Unternehmen Dienstleistungen

erbringt.

  1. VERANTWORTLICHKEITEN

                4.1. Vorstand der Gesellschaft:

Die ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln wurden durch den Verwaltungsrat verabschiedet und in Kraft gesetzt. Der Verwaltungsrat ist bei Verstößen gegen diese Richtlinien für die Festlegung der Melde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen sowie die Oberaufsicht verantwortlich.

4.2. Unternehmensleitung:

Das Unternehmen ist für die endgültige Genehmigung und Durchsetzung der Entscheidungen des Ethik-Ausschusses des Unternehmens verantwortlich.

             4.3. Ethik-Ausschuss des Unternehmens:

Der Ethik-Ausschuss des Unternehmens ist verantwortlich für die Ausführung und die Umsetzung der ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln.

4.3.           Personalwirtschaftsabteilung

Die Personalwirtschaftsabteilung ist für die Erstellung, die Entwicklung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich. Die Abteilungsleitung bewertet bei Bedarf diese Richtlinie hinsichtlich ihrer Aktualität und ihres Entwicklungsbedarfs und gibt nach Einholung einer Stellungnahme des Ethikausschusses des Unternehmens Empfehlungen an die Geschäftsleitung.

4.4. Mitarbeiter:

– Die Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Unternehmensrichtlinien, Vorschriften und Verfahren,

– und zur Arbeitsleistung entsprechend der geltenden Gesetzgebung verpflichtet.

5.1. Beziehungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

  • Das Unternehmen respektiert sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Arbeitsgesetze und die im Grundgesetz verankerten Rechte der Mitarbeiter, sich zu organisieren und einer Gewerkschaft beizutreten.
  • Das Unternehmen duldet unter den Mitarbeitern keinerlei Diskriminierungen aufgrund von Religion, Sprache, Rasse, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht oder Alter. Das Unternehmen bietet Personen mit gleichen Voraussetzungen gleiche Chancen.
  • Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld.
  • Das Unternehmen handelt in Übereinstimmung mit den Wert- und Verwaltungsgrundsätzen nach dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Darüber hinaus wendet das Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter objektive Kriterien an. Bei Beförderungsentscheidungen und ähnlichen Maßnahmen werden Faktoren wie Effizienz, Kompetenz und Leistung der Person berücksichtigt.
  • Das Unternehmen bemüht sich um eine individuelle Entwicklung seiner Mitarbeiter und bietet im Rahmen der Unternehmensorganisation und entsprechend der Kompetenzen und Leistungen der Mitarbeiter eine systematische Karriereplanung.
  • Das Unternehmen unterstützt seine Mitarbeiter mit einer produktivitätsorientierten Lohn- und Vergütungsstrategie.
  • Das Unternehmen geht fair, ehrlich und objektiv auf seine Mitarbeiter zu.
  • Die Achtung der individuellen Integrität ist im Unternehmen von höchster Bedeutung. Sofern das Privat- und Familienleben sowie der Lebensstil von Mitarbeitern die moralische Persönlichkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigt, sind die Mitarbeiter darin unabhängig. Das Unternehmen gibt private Informationen seiner Mitarbeiter nicht an Dritte weiter, außer für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  • Mitarbeiter schenken Unternehmensausgaben maximale Aufmerksamkeit und handeln spar- und kostenbewusst. Darüber hinaus bemühen sich die Mitarbeiter mit größter Anstrengung um den Schutz des Unternehmensvermögens.
  • Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz sind unter keinen Umständen und in keiner Weise erlaubt.

Das Unternehmen beschäftigt keine Kinderarbeiter und Jugendarbeiter und lässt eine Beschäftigung von Kinderarbeitern und Jugendarbeitern auch nicht zu. Von allen unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir ein entsprechendes Vorgehen

AUSSENBEZIEHUNGEN DES UNTERNEHMENS

6.1.        Beziehungen mit Aktionären

  • Das Unternehmen wahrt die Rechte und Interessen der Aktionäre im Rahmen der Gesetze.
  • Das Unternehmen gibt seinen Aktionären und der Öffentlichkeit alle offenlegungspflichtigen Sachverhalte der Gesellschaft rechtzeitig und vollständig bekannt.
  • Das Unternehmen nutzt die Unterstützung der Aktionäre stets, um den Wert des Unternehmens zu steigern.
  • Das Unternehmen zielt auf nachhaltiges Wachstum und Rentabilität ab und hat es zum Ziel, im Einklang mit seinem Verständnis von Mehrwert für seine Aktionäre, Unternehmensressourcen effektiv und effizient zu nutzen, ohne das Prinzip der Ehrlichkeit zu gefährden.
    • Das Unternehmen erfüllt die Anforderungen und Bedürfnisse seiner Kunden stets auf höchstem Niveau.
    • Das Unternehmen unterbreitet seinen Kunden keine irreführenden oder unvollständigen Informationen.
    • Das Unternehmen bemüht sich in Beziehungen zu seinen Kunden stets um den Aufbau eines langfristigen Vertrauens.
    • Das Unternehmen leitet sämtliche Arten von Beschwerden der Kunden über Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens unverzüglich an die zuständigen Stellen weiter, um eine schnelle und zutreffende Lösung zu ermöglichen.
      • Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Grenzen geht das Unternehmen mit Konkurrenten oder anderen Personen oder Einrichtungen keine Vereinbarungen ein und unternimmt keine Handlungen, die auf direkte oder indirekte Weise eine Verhinderung, Beschädigung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder die solch eine Wirkung verursachen können.
      • Das Unternehmen konkurriert ausschließlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens und unternimmt mit seinen Konkurrenten keinerlei Besprechungen zur Festlegung von Marktbedingungen und unternimmt keinen Informationsaustausch.
        • Das Unternehmen hat es zum Ziel, in seinen Beziehungen zu Lieferanten und Händlern Werte zu schaffen.
        • Das Unternehmen entscheidet bei der Auswahl von Lieferanten und Händlern stets nach objektiven Kriterien.
        • Das Unternehmen kommuniziert mit Lieferanten und Händlern offen und direkt und haltet die von ihnen geforderten Vertraulichkeits- und Arbeitsschutzregeln ein.
        • Das Unternehmen erwartet von allen seinen Lieferanten die Einhaltung der Grundsätze in der Richtlinie von Döktaş.Konkurrenzprodukte dürfen in keiner Weise verunglimpft werden und es darf keinerlei irreführende Werbung vorgenommen werden.Sämtliche schwerwiegenden und außergewöhnlichen Beschwerden, die eine Auswirkung auf das Ansehen der Einrichtung haben können, werden unverzüglich über die zuständige Abteilungsleitung an den Gruppenleiter für Produktion und Technologie weitergeleitet.

        6.3          Beziehungen zu Wettbewerbern

      6.4          Kundenbeziehung

    6.5.        Umwelt und soziale Verantwortung

    • Das Unternehmen erfüllt in allen Prozessen die umweltrechtlichen Anforderungen und Umweltschutzverpflichtungen.
    • Das Unternehmen hat es zum Ziel, durch entsprechende Schulungen das Bewusstsein seiner Mitarbeiter und Geschäftspartner für den Umweltschutz zu stärken und den Bedarf an natürlichen Ressourcen, Energieverluste und Abfälle zu minimieren.
    • Das Unternehmen demonstriert höchste Sensibilität für soziale Angelegenheiten. Das Unternehmen motiviert dazu, sowohl als Unternehmen als auch seine Mitarbeiter, an Projekten zur sozialen Verantwortung, die einen Beitrag zur Gesellschaft leisten, teilzunehmen.
    • Das Unternehmen ist beim Umgang mit Fragen wie Verbraucherrechte und öffentliche Gesundheit um höchste Sensibilität und Einhaltung der Gesetze diesbezüglich bemüht.
  1. ETHISCHE VERHALTENSREGELN, DIE VON MITARBEITERN ZU BEFOLGEN SIND
  • Mitarbeiter befolgen das Gesetz.
  • Mitarbeiter erfüllen ihre Aufgaben auf eine gerechte, transparente, rechenschaftspflichtige und verantwortungsvolle Weise.
  • Gegenseitiger Respekt, Vertrauen und Verständnis für eine Zusammenarbeit sind in Beziehungen zwischen den Mitarbeitern unerlässlich.
  • Der Mitarbeiter verhält sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen menschlicher und moralischer Werte.
  • Mitarbeiter nehmen keinerlei Handlung vor, geben keinerlei Erklärungen ab und führen keinerlei Schriftverkehr, wodurch dem Unternehmen Pflichten aufgebunden werden könnten, es sei denn, sie wurden hierfür ausdrücklich ermächtigt.
  • Gleich aus welchem ​​Grund auch immer, verschaffen Mitarbeiter sich keine unfairen Vorteile von Personen und Organisationen, nehmen keine Bestechungsgelder oder Erpressungen an und vergeben derartige Gelder auch nicht.
  • Mitarbeiter gehen unter keinen Umständen Interessenkonflikte ein, begehen keinen Betrug und nehmen keine Geldwäsche vor.
  • Mitarbeiter nehmen keine Einschüchterungen durch beleidigende Witze, Verunglimpfung, körperliche Angriffe und Drohungen vor, die den Arbeitsfrieden oder andere Mitarbeiter stören.
  • Mitarbeiter demonstrieren kein Verhalten, das den Arbeitsfrieden oder andere Mitarbeiter stört.
  • Mitarbeiter schützen alle Arten von Informationen und Dokumente sowie alle Systeme, die zur Aufbewahrung dieser Informationen und Dokumente dienen, alle materiellen und moralischen Vermögenswerte des Unternehmens vor jeder Art von Beschädigung und Missbrauch.
  • Mitarbeiter nutzen ihre Arbeitszeit und die Unternehmensressourcen nicht für persönliche Interessen.
  • Mitarbeiter nehmen die soziale Verantwortung des Unternehmens wahr. Sie halten sämtliche Vorschriften in Bezug auf Umwelt, Verbraucher und öffentliche Gesundheit stets ein.
  • Mitarbeiter befolgen das Gesetz.
  • Mitarbeiter erfüllen ihre Aufgaben auf eine gerechte, transparente, rechenschaftspflichtige und verantwortungsvolle Weise.
  • Gegenseitiger Respekt, Vertrauen und Verständnis für eine Zusammenarbeit sind in Beziehungen zwischen den Mitarbeitern unerlässlich.
  • Der Mitarbeiter verhält sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen menschlicher und moralischer Werte.
  • Mitarbeiter nehmen keinerlei Handlung vor, geben keinerlei Erklärungen ab und führen keinerlei Schriftverkehr, wodurch dem Unternehmen Pflichten aufgebunden werden könnten, es sei denn, sie wurden hierfür ausdrücklich ermächtigt.
  • Gleich aus welchem ​​Grund auch immer, verschaffen Mitarbeiter sich keine unfairen Vorteile von Personen und Organisationen, nehmen keine Bestechungsgelder oder Erpressungen an und vergeben derartige Gelder auch nicht.
  • Mitarbeiter gehen unter keinen Umständen Interessenkonflikte ein, begehen keinen Betrug und nehmen keine Geldwäsche vor.
  • Mitarbeiter nehmen keine Einschüchterungen durch beleidigende Witze, Verunglimpfung, körperliche Angriffe und Drohungen vor, die den Arbeitsfrieden oder andere Mitarbeiter stören.
  • Mitarbeiter demonstrieren kein Verhalten, das den Arbeitsfrieden oder andere Mitarbeiter stört.
  • Mitarbeiter schützen alle Arten von Informationen und Dokumente sowie alle Systeme, die zur Aufbewahrung dieser Informationen und Dokumente dienen, alle materiellen und moralischen Vermögenswerte des Unternehmens vor jeder Art von Beschädigung und Missbrauch.
  • Mitarbeiter nutzen ihre Arbeitszeit und die Unternehmensressourcen nicht für persönliche Interessen.
  • Mitarbeiter nehmen die soziale Verantwortung des Unternehmens wahr. Sie halten sämtliche Vorschriften in Bezug auf Umwelt, Verbraucher und öffentliche Gesundheit stets ein.

8.1. Rechte an geistigem Eigentum

  • Die Mitarbeiter des Unternehmens sind sich dessen bewusst, dass das Unternehmen der Eigentümer aller geistigen und gewerblichen Rechte ist, die sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben herstellen, und handeln entsprechend. Geistige und gewerbliche Rechte des Unternehmens dürfen in keiner Weise mit Drittpersonen oder Institutionen geteilt werden.
  • Der Mitarbeiter hat der Nutzung von Urheberrechten die erforderliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.
  • Mitarbeiter vermeiden die wissentliche und rechtswidrige Nutzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Computerprogrammen oder anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten anderer Unternehmen.

8.2. Informationsmanagement

  • Alle rechtlichen Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß aufzubewahren.
    • Mitarbeiter können ohne Zustimmung der Geschäftsleitung vertrauliche Informationen über das Unternehmen nicht an Dritte weitergeben.
    • Mitarbeiter bemühen sich nach besten Kräften, um die Richtigkeit der für das Unternehmen erstellten Berichte sicherzustellen.

    8.3. Anlagenmanagement

    • Mitarbeiter schützen das Unternehmensvermögen und treffen jegliche Vorkehrungen, um einen Diebstahl oder eine Beschädigung des Unternehmensvermögens zu verhindern.
    • Schäden, die bei der Verwendung von dem Mitarbeiter aufgegebenem Firmeneigentum durch persönliches Verschulden entstehen, sind von der betroffenen Person zu tragen.
      • Mitarbeiter des Unternehmens nehmen zu ihrem eigenen Vorteil keine Geschenke, Einnahmen, Provisionen, Sonderrabatte und Rabattangebote von den zuständigen Behörden an.
      • Unabhängig davon, ob es sich um eine Geschäftsbeziehung handelt oder nicht, dürfen Mitarbeiter mit Dritten kein materielles oder moralisches Interesse haben, das als unangemessen empfunden werden könnte.
      • Mitarbeiter nehmen keine Geschenke von Institutionen und Organisationen an, mit denen sie in Geschäftsbeziehung steht, es sei denn, es besteht kein Zweifel daran, dass das Geschenk im Rahmen eines normalen Geschäftsablaufs gegeben wurde und es einen Wert von 100 EUR nicht übersteigt. Geschenke können nur angenommen werden, sofern das Vorgehen im Rahmen der Ehrlichkeit und des guten Willens bleibt.
        • Angehörige ein finanzielles Interesse an diesem Unternehmen hat, muss der jeweilige Mitarbeiter seinen Vorgesetzten über diese Situation informieren.
        • Der Mitarbeiter lässt nicht zu, dass seine persönlichen Investitionen oder Aktivitäten die Erfüllung seiner betrieblichen Pflichten in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
        • Die im Unternehmen arbeitende oder sich um eine Stelle bewerbende Person hat über Ereignisse und Beziehungen, die in Zukunft zu einem Interessenkonflikt führen könnten, die Leistung der Personalwirtschaft oder den zuständigen Verwalter unverzüglich zu informieren. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, die eine Beteiligung oder ein ähnliches Interessenverhältnis zu einer anderen Organisation pflegen.Mitarbeiter dürfen Dritten und Organisationen keine Geschenke geben, die ihre Unparteilichkeit, ihre Entscheidungen und Verhaltensweisen beeinträchtigen können. Mitarbeiter dürfen hieraus nicht profitieren.
          • Der Mitarbeiter ist sich dessen bewusst, dass Finanz- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens, Personalinformationen, Vereinbarungen mit Dritten strengst vertraulich sind und handelt nicht zuwider.
          • Der Mitarbeiter gibt Informationen und Dokumente, die er aufgrund seiner Tätigkeit im Unternehmen besitzt, unter keinen Umständen an unbefugte Personen und Behörden weiter, weder innerhalb noch außerhalb des Unternehmens.
          • Der Mitarbeiter darf über die Unternehmen, für die er zuvor gearbeitet hat, öffentlich nicht bekannte Informationen keinesfalls offenlegen oder von Mitarbeitern Informationen dieser Art unter keinen Umständen anfordern.8.4. Sicherheit und Krisenmanagement 

            Mitarbeiter sind im Falle eventueller Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Umständen zum Schutz von Kollegen, Werk und Verwaltungseinrichtungen verpflichtet. In solchen Fällen wird die Geschäftskontinuität sichergestellt und das Notfall-Krisenmanagement unterstützt.

            8.5. Vertraulichkeit

          8.6. Vermeidung von Interessenkonflikten

          Mitarbeiter des Unternehmens verschaffen sich, ihren Angehörigen, Freunden oder Dritten oder Organisationen, zu welchen sie eine Beziehung pflegen, keine ungerechtfertigten Vorteile, indem sie von ihren Pflichten unangemessen Gebrauch machen.

          8.7. Zu Gunsten von sich selbst oder Angehörigen keine Handlungen durchführen 

          • Grundsatz ist, dass innerhalb von Betriebseinrichtungen Mitarbeiter, zwischen denen eine eheliche Beziehung oder eine verwandtschaftliche Beziehung einschließlich dritten Grades besteht, gegenseitig nicht in einer Berichtsbeziehung zueinanderstehen oder sich gemeinsam in Entscheidungsmechanismen derselben Organisation befinden.
          • Haben Führungskräfte und Personalwirtschaftsverantwortliche, die in Einstellungsverfahren das Entscheidungsorgan präsentieren, eine Beziehung zu einem Bewerber, einschließlich eine eheliche Beziehung oder eine Verwandtschaftsbeziehung dritten Grades, so muss die jeweilige Führungskraft die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen Interessenkonflikt zu beseitigen.

          Für den Fall, dass ein Angehöriger ersten Grades in einem Unternehmen arbeitet, mit dem das Unternehmen in Geschäftsbeziehung steht, oder für den Fall, dass bekannt ist, dass der

        8.8          Das Annehmen und Vergeben von Geschenken

      8.9. Geschäfte von Ausgeschiedenen mit dem Unternehmen  

      Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen beendet wurde, dürfen ausschließlich mit Zustimmung der Geschäftsleitung des Unternehmens eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen aufnehmen. In Geschäftsbeziehungen dieser Art ist die Einhaltung ethischer Grundsätze von enormer Bedeutung.

      8.10. Insiderhandel

      Es ist Mitarbeitern strengst untersagt, durch die Verwendung vertraulicher Informationen des Unternehmens oder die Übermittlung dieser Informationen an Drittpersonen einschließlich des Handels an Börsen irgendwelches kommerzielles Interesse zu erlangen oder einen solchen Versuch zu wagen.

  1. GESUNDHEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind für das Unternehmen unverzichtbar.
  • Mitarbeiter handeln in entsprechend den Regeln und Anweisungen des Arbeitsschutzverantwortlichen. Sie akzeptieren es als ihre Pflicht, sich dem Prozess zu beteiligen und zu Verbesserungen beizutragen.
  • Mitarbeiter führen keine gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Substanzen innerhalb des Betriebs mit sich.
      • werden bei Verletzungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgehen, nach den einschlägigen Artikeln des Arbeitsgesetzes die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Je nach Bedarf steht es im Ermessen der Geschäftsleitung, strafrechtliche und rechtliche Schritte einzuleiten.
        • Mitarbeiter, die in der Praxis eine gesetzes-, rechts- oder ordnungswidrige Situation feststellen, sind dazu verpflichtet, den Umstand ihren Vorgesetzten oder dem Ethik-Ausschuss (etikkrul@doktas.com) schriftlich mitzuteilen.
        • Es ist sicherzustellen, dass diese Mitteilung unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben wird.
        • Die Mitteilung muss dem Interesse des Unternehmens dienen, darf aber keinesfalls im persönlichen Interesse des Anzeigers erfolgen.
          • Das Unternehmen gewährt politischen Parteien oder Kandidaten politischer Parteien zu keinem Zweck finanzielle oder moralische Unterstützung.
              • Arzneimittel oder Substanzen, die die geistigen und körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigen oder einschränken, dürfen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz nicht eingenommen werden, es sei denn, es liegt für deren Konsumierung ein ärztliches Attest vor. VERBOT POLITISCHER TÄTIGKEITPolitische Aktivitäten dürfen innerhalb der Grenzen des Arbeitsplatzes oder unter Verwendung von Ressourcen des Unternehmens keineswegs durchgeführt werden.Bei der Bewertung der Anzeige sind höchste Vertraulichkeit und Objektivität unbedingt sicherzustellen. Sowie der Anzeiger als auch die den Prozess leitende Person haben für die Sicherstellung der Vertraulichkeit höchste Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu zeigen.wird bei Verletzungen, die auf Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, mündlich oder schriftlich abgemahnt.
              • UMSETZUNG und ÜBERWACHUNG
          1. GRUNDSÄTZE ZUR ANWENDUNG DER ETHISCHEN VERHALTENSREGELN

          11.1. Meldepflicht bei Verstößen

        11.2. Disziplinarische Praxis

        Bei einer Verletzung der ethischen Regeln

    • Die Umsetzung der mit diesem Dokument festgehaltenen ethischen Grundsätze obliegt dem Ethik-Ausschuss des Unternehmens.
    • Der Ethik-Ausschuss kann für die Überwachung seiner Tätigkeiten Personen beauftragen und kann bei Bedarf über verschiedene Praktiken entscheiden.
    • Diese Richtlinie über ethische Regeln und Durchführungsgrundsätze des Unternehmens wurde mit Beschluss Nr. 2018/5 des Verwaltungsrats vom 27.02.2018 verabschiedet und ist am selben Tag in Kraft getreten.